1.Gegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die allgemeinen Aspekte der Geschäftsbeziehung für den Bezug resp. die Erbringung von Service-Dienstleistungen der 4N Dienstleistungs GmbH.
  2. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von 4N Dienstleistungs GmbH unterstehen den vorliegenden AGB.
  3. Andere Allgemeine Vertragsbedingungen, auf die der Kunde in Erklärungen, namentlich Aufträgen, Offerten oder Einladungen zu Offerten hinweist, sind nur dann gültig, wenn 4N Dienstleistungs GmbH sie ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat. Sie gelten auch in diesem Fall nur für den jeweiligen Vertrag.

2.Leistungen von 4N Dienstleistungs GmbH

  1. 4N Dienstleistungs GmbH erbringt seine Leistungen gemäss den Bestimmungen der vorliegenden AGB sowie der zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Verträgen.
  2. Soweit nicht ausdrücklich werk- oder kaufvertragliche Leistungen vereinbart worden sind, erbringt 4N Dienstleistungs GmbH seine Leistungen im Auftragsverhältnis.
  3. Die Vertragsparteien bilden in keinem Fall eine einfache Gesellschaft im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechtes. Keine Partei ist berechtigt, die andere Partei mit ihren Erklärungen rechtlich zu binden, andere Rechtsgeschäfte für sie vorzunehmen oder Leistungen stellvertretend entgegenzunehmen.
  4. 4N Dienstleistungs GmbH darf zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritte (insbesondere Subunternehmer) beauftragen oder beiziehen.

3.Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die Experten von 4N Dienstleistungs GmbH die Leistung erbringen kann. Dazu gehört namentlich das Verschaffen des Zugangs zu den entsprechenden Örtlichkeiten und Geräten, das Bereitstellen oder Entfernen aller notwendigen Benutzernamen und Passwörter sowie das Vorhandensein der erforderlichen Programme und Geräte. Der Kunde ist sodann verantwortlich, vorgängig all seine Daten auf dem aktuellen Stand zu sichern (Backup), z.B. auf einem Computer oder einem anderen externen Datenträger. Weiter ist der Kunde dafür verantwortlich, gegebenenfalls die notwendige Zustimmung Dritter einzuholen, und es obliegt ihm, grundsätzlich während der gesamten Arbeiten anwesend zu sein.
  2. Voraussetzung für die Leistungserbringung von 4N Dienstleistungs GmbH Service am Telefon ist eine Breitband-Internetverbindung. Kunden ohne Breitband-Internetverbindung erhalten nur eingeschränkten telefonischen Support. Zudem erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Experte für das Lösen von Problemen telefonisch via Fernzugriff auf das Gerät des Kunden zugreifen darf. Hierfür muss der Kunde vorgängig im Auftrag des Experten ein Fernzugriffsprogramm installieren, den Angebotsbedingungen, die angezeigt werden, zustimmen und die Zustimmung zur Bildschirmübertragung und -übernahme durch den Experten geben. Verweigert der Kunde den Fernzugriff, wird der Experte die angeforderte Leistung nicht ausführen.
  3. Sofern der Kunde den vereinbarten Termin nicht einhält, ist 4N Dienstleistungs GmbH berechtigt, den daraus entstehenden Schaden (Anfahrts- und Rückfahrtsweg sowie Wartezeit) zum aktuell gültigen Stundenansatz in Rechnung zu stellen. Sollte aufgrund defekter Geräte oder Programme keine erfolgreiche Arbeit möglich sein oder verweigert der Experte die weitere Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat, wird die bis dahin erbrachte Leistung (Anfahrts- und Rückweg sowie Arbeitszeit) zum aktuell gültigen Stundenansatz in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn eine Arbeit nicht abgeschlossen werden kann, weil die Voraussetzungen des vorliegenden Abschnitts nicht erfüllt sind.

4.Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Massgebend sind die in den Verträgen und Leistungsverzeichnissen festgelegten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden separat verrechnet. Ist nichts anderes vereinbart, gilt ein Stundensatz von CHF 168.00 zzgl. MwSt.
  2. Rapporte und Zeiterfassung, welche dem Kunden zugehen, gelten ohne anderslautende Rückmeldung innert 10 Tagen als genehmigt.
  3. Die Preise von 4N Dienstleistungs GmbH verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, exklusive Steuern (z.B. Mehrwertsteuer), Gebühren und sonstige Abgaben.
  4. Die Rechnungen von 4N Dienstleistungs GmbH sind innert 10 Tagen (Verfalltag) ohne jeden Abzug zahlbar.
  5. Gerät der Kunde in Verzug, so kann 4N Dienstleistungs GmbH ihm gegenüber – zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugsfolgen – die Erbringung aller Leistungen sistieren. Es gilt der gesetzliche Verzugszins von 5 %.
  6. 4N Dienstleistungs GmbH ist berechtigt, Sicherheiten und angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.

5.Termine

  1. Die von 4N Dienstleistungs GmbH offerierten Erledigungsziele gelten nicht als Verfalltage. Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche Vereinbarungen.
  2. Die Termine gelten mit der Bereitstellung der Leistung von 4N Dienstleistungs GmbH als eingehalten. Werden Termine nicht fristgerecht eingehalten, hat der Kunde 4N Dienstleistungs GmbH eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
  3. Kommt 4N Dienstleistungs GmbH seiner Leistungsverpflichtung auch nach entsprechender Nachfristansetzung nicht nach, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Diejenigen Leistungen (oder Teile davon), die vertragsgemäss erbracht wurden und vom Kunden verwendet werden können, sind voll zu vergüten.

6.Informationspflichten

  1. Die Vertragsparteien informieren sich gegenseitig über sämtliche Tatsachen, die für die andere Partei im Zusammenhang mit der Erfüllung der Verträge oder für die Vertragsbeziehung insgesamt von Bedeutung sein können. Vorbehalten bleiben gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten.

7.Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Beim Umgang mit Daten hält sich 4N Dienstleistungs GmbH an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. 4N Dienstleistungs GmbH erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
  2. Der Kunde willigt ein, dass 4N Dienstleistungs GmbH
    1. im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seines Zahlungsverhaltens weitergeben kann;
    2. seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf;
    3. seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote und dass seine Daten zu den gleichen Zwecken intern bearbeitet werden können. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.
  3. Wird eine Dienstleistung von 4N Dienstleistungs GmbH gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter, so kann 4N Dienstleistungs GmbH Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist.
  4. Beide Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeitenden, andere Hilfspersonen und beigezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen der Verträge oder mit der Vertragsbeziehung oder über die Kunden und Geschäftsbeziehungen der Gegenseite erfahren, vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, diese Informationen Dritten nur sofern und soweit zugänglich zu machen, wie die Verträge dies den Parteien erlauben, die andere Partei dies ausdrücklich erlaubt oder dies aufgrund richterlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich wird.

8.Eigentums-, Schutz- und Nutzungsrechte

  1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird, sehen die Verträge keinen Übergang von Eigentum vor.
  2. 4N Dienstleistungs GmbH räumt dem Kunden für ihn selbst das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der in den Verträgen vereinbarten Leistungen von 4N Dienstleistungs GmbH ein. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Verträgen. Bei Leistungen, die nur für eine bestimmte Zeitdauer zu erbringen sind, beschränkt sich dieses Recht auf die Dauer des Einzelvertrages.
  3. 4N Dienstleistungs GmbH ist berechtigt, für die Ausführung einzelner Leistungen Dritte beizuziehen. Sofern Produkte oder Leistungen Dritter Teil der Arbeiten von 4N Dienstleistungs GmbH sind, anerkennt der Kunde die mit diesen Produkten und Leistungen verbundenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen dieser Dritten. Für eine Verletzung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen durch den Kunden lehnt 4N Dienstleistungs GmbH jegliche Haftung ab.
  4. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum (Urheberrechte, Patentrechte, Know-how etc.) bezüglich Leistungen von 4N Dienstleistungs GmbH verbleiben bei 4N Dienstleistungs GmbH oder dem berechtigten Dritten. Beide sind in der weiteren Verwertung und anderen Nutzung dieses geistigen Eigentums nicht eingeschränkt und gegenüber dem Kunden in keiner Pflicht. Im Falle von Software hat der Kunde ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung keinen Anspruch auf den Source Code und darf diesen auch nicht verwenden oder beschaffen. Der Kunde anerkennt den Bestand des geistigen Eigentums von 4N Dienstleistungs GmbH und von etwaigen Dritten an den von 4N Dienstleistungs GmbH erbrachten Leistungen und wird nichts unternehmen, was dessen Wert beeinträchtigen kann. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten eine unbefugte Nutzung verhindern. Dieser Absatz gilt über die Beendigung der Verträge hinaus.

9.Gewährleistung und Haftung

  1. Die Leistung von 4N Dienstleistungs GmbH beschränkt sich jeweils auf die mit dem Kunden vereinbarte Dienstleistung. 4N Dienstleistungs GmbH steht für eine sorgfältige Leistungserbringung ein, gibt jedoch ausdrücklich keine Erfolgsgarantie. Bei mangelhaften Installationsarbeiten, die sich auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Experten zurückführen lassen, ist der Kunde berechtigt, kostenlose Nachbesserung der Installationsarbeiten zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  2. Für Beschädigungen oder Verlust von Infrastruktur des Kunden haftet 4N Dienstleistungs GmbH, sofern diese auf Vorsatz oder auf grobe Fahrlässigkeit des Experten zurückzuführen sind. Der Schadenersatz ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  3. Der Kunde ist sich bewusst, dass Software Programmierfehler enthalten kann. Eine Gewährleistung, dass die von 4N Dienstleistungs GmbH zur Verfügung gestellten Systeme fehlerfrei sind, dauerhaft oder ununterbrochen funktionieren, wird nicht übernommen.
  4. Bei Geräten gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Werden im Rahmen eines 4N Dienstleistungs GmbH Service-Auftrags Geräte für den Kunden bestellt, gelten für das entsprechende Gerät die Garantiebestimmungen des Herstellers.
  5. Möchte der Kunde eine ihm im vorliegenden Abschnitt eingeräumte Garantieleistung beanspruchen, muss er sich schriftlich an das 4N Dienstleistungs GmbH Service-Team wenden.

10.Inkrafttreten, Vertragsdauer, Kündigung

  1. Die Verträge treten mit deren Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Werden Verträge nicht zeitlich begrenzt, so gelten sie jeweils hinsichtlich der darin enthaltenen Dauerschuldleistung als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie können mangels anderer Abrede jeweils auf Ende eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten aufgelöst werden. Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, ist eine Kündigung frühestens auf Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.
  2. Vorbehalten bleibt das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
    1. der Eintritt von Ereignissen oder Verhältnissen, welche die Fortsetzung der vereinbarten Zusammenarbeit unter den jeweiligen Verträgen für die kündigende Partei unzumutbar machen, so insbesondere die andauernde schwerwiegende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
    2. die amtliche Publikation der Konkurseröffnung oder Nachlassstundung einer Partei. In diesen Fällen gilt das ausserordentliche Kündigungsrecht nur für die andere Partei;
    3. die unvollständige Leistung einer verlangten Vorauszahlung oder von anderen Sicherheiten.
  3. Lässt sich eine Vertragsverletzung einer Partei beheben, so hat die andere Partei die Vertragsverletzung schriftlich abzumahnen und zu deren Behebung eine Frist von 60 Kalendertagen einzuräumen, bevor sie die Kündigung ausspricht.

11.Salvatorische Klausel

  1. Sollten sich einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

12.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Die Vertragsbeziehung der Parteien, einschliesslich der AGB und aller darunter abgeschlossener Verträge und Leistungsverzeichnisse, untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Parteien erklären die Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und das Übereinkommen des Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 für nicht anwendbar.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vertragsbeziehung ist Bern, Schweiz.

13.Schriftlichkeitsvorbehalt

  1. Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien, welche von den vorliegenden AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftlichkeitsvorbehaltes.

Stand: September 2019 · 4N Dienstleistungs GmbH, Bösch 35, CH-6331 Hünenberg